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Wärmepumpen: Neue Bauordnung erlaubt sie an Grundstücksgrenzen.

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„Besitzer von Wärmepumpen müssen (Eigentlich) mit einem Bußgeld oder einem Abriss der Heizanlage rechnen, wenn sie zu dicht an der Grundstücksgrenze steht.

Diese Schutzmaßnahme kann nun hinfällig sein. Denn eine Überarbeitung der Bauordnung ist geplant.

Die Bauordnungen einiger Länder sehen vor, dass Wärmepumpen nicht mit einem gewissen Sicherheits- und somit Lärmschutzabstand zum Nachbargrundstück gebaut werden müssen (mindestens drei Meter).

Die Geräte dürfen also direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden – Folge:
Die Lärmbelästigung für den Nachbarn könnte deutlich stärker sein.“

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