Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz sorgt dafür, dass eine Modernisierung bestimmter alter Heizsysteme für Hausbesitzer verpflichtend geworden ist
Wer sich nicht an die neuen Regeln bei der Heizung hält, kann sanktioniert werden
Welche Strafen drohen Hausbesitzer?
Zitat T. S.: Zum einen gilt dieses Gesetz grundsätzlich nicht, siehe Beitrag vor mir, und zweitens, sind in dem Gesetz mehrere Patronatserklärungen drin, die jede angebliche verpflichtende Maßnahme komplett ausschließt. Wer es weiß handelt danach, und wer nicht, lässt die Scheinbehörden machen
Quellangaben sind: Art 14 GG, Art. 25 GG, analog der Art 84 bayerische Verfassung, Art. 98 der bayerischen Verfassung, Art. 141/1 d bayerischen Verfassung, und beim GEG steht entgegen: der 57/1, – durch Umbau auf Wärmepumpe wird der Verbrauch gesteigert, analog zur Fernwärme, Verluste sind deutlich höher als bei herkömmlichen Anlagen, der 73, Ausnahme, und der wichtigste Teil der Ausnahme ist der nr 5, GEG. Das ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Es kann nur verlangt werden, wenn der Nutzen größer ist, als die Investitionen. In absehbarer Zeit muss der, der Umbaut, einen wirtschaftlichen Nutzen haben. Dieses trifft in nahezu keinem Fall zu. Insbesondere steht der Bestandsnutzungsschutz dem GEG grundsätzlich gegenüber, und verhindert damit die Durchsetzung.
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