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EU plant Gesetz zur Enteignung von klimaschädlichen Autos

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STRAFRECHTLICHE KONSEQUENZEN

Die Europäische Kommission plant eine umfassende Verschärfung der Richtlinie über Altfahrzeuge. Wer sein Fahrzeug nicht zur Verschrottung freigeben will, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die EU rechnet dadurch mit Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

Im September 2000 wurde die EU-Richtlinie über Altfahrzeug verabschiedet. Nun soll die Richtlinie „überarbeitet“ werden. Im Sommer dieses Jahres legte die Europäische Kommission ein entsprechendes Papier vor. Die Regelung soll den Staat ermächtigten, künftig Fahrzeuge zu beschlagnahmen und zu verschrotten.

Die renommierte schwedische Automobilzeitschrift Teknikens Värld berichtete Mitte November von den neuen Plänen der Europäischen Union. Demnach enthalte die Richtlinie eine Reihe von Vorschriften, die den Fahrzeughaltern auferlegt werden.

Unter anderem wird klar festgelegt, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und folglich verschrottet werden muss. Wird ein Fahrzeug mehr als zwei Jahre verfristet nicht zur obligatorischen Hauptuntersuchung gebracht, gilt das Auto bereits als Altfahrzeug.

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