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Energievorgaben für Immobilien: Doch keine Sanierungspflicht für Gebäude durch die EU

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„Das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich auf neue Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Vertreter der beiden Institutionen vereinbarten am Donnerstagabend eine Reform der sogenannten Gebäuderichtlinie.

👉 Eine Sanierungspflicht für Hausbesitzer, wie sie ursprünglich im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, soll es demnach nicht geben.

Diese sah vor, dass ab dem Jahr 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollen, für Gebäude in öffentlicher Hand sollte dies bereits ab 2028 gelten. Der gesamte Gebäudebestand sollte außerdem bis 2050 klimaneutral sein.“

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